Batterieverordnung
Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung (BattV)
Laut BattV sind wir dazu verpflichtet Sie über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkus zu informieren:
Entsorgung von Elektrogeräten
Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen.
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen sind, sondern zu trennen, zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.